| |
|
| Titel |
|
| |
|
| Vorname / Nachname |
|
| |
|
| Straße |
|
| |
|
| PLZ / Ort |
|
| |
|
| Geburtsdatum |
(tt.mm.jjjj) |
| |
|
| Tel.-Nummer |
|
| |
|
| |
|
| Zu welchem Termin wünschen Sie den Beginn Ihres Versicherungsschutzes? |
(tt.mm.jjjj) |
| |
|
Info
Eintrittsalter
Je älter Sie werden desto größer wird -alterungsbedingt- das Risiko einer Berufsunfähigkeit oder Lebensversicherung.
Die Versicherungen tragen diesem Umstand Rechnung indem diese Ihnen eine alterabhängige Beitragskalkulation anbieten. Im Klartext: Je jünger Sie sind, desto preiswerter wird Ihre Versicherung. Auf den ersten Blick mag ein Beitragsunterschied lediglich bei 3-4 Euro im Monat liegen. Im Laufe eines Lebens entspricht ein so scheinbar kleiner Betrag jedoch einem Gegenwert von annähernd 5.000,- (!) Euro.
Noch ein Argument für einen frühen Versicherungsbeginn: Wenn Ihr Gesundheitszustand sich verschlechtert ist es möglich, dass Ihnen dieser unverzichtbare Schutz vorenthalten bleibt. Deswegen sollten Sie diesen Schutz so früh wie möglich vereinbaren.
Ihr Eintrittsalter ergibt sich übrigens (fast) immer aus der Differenz zwischen Ihrem Geburtsjahr und dem aktuellen Kalenderjahr. Deswegen sollten Sie zum Jahresende immer versuchen, einen Beginn noch im Dezember zu erreichen, bzw. vom Jahresanfang rückwirkend zum Dezember des Vorjahres veranlassen.
Versicherungsbeginn
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt immer zum ersten eines Monats. Ein rückwirkender Beginn ist für bis zu drei Monate möglich, Versicherungsschutz wird jedoch frühestens ab Zeitpunkt der annahme Ihres Antrags durch den Versicherer gewährt. Vorher ist (nicht rückwirkend) allenfalls ein vorläufiger Versicherungsschutz möglich.
|
| |
|
| Bitte geben Sie Ihr Geschlecht an: |
|
| |
|
| Bitte geben Sie Ihren Beruf an: |
|
| |
|
Bis zu welchem Endalter wünschen Sie
Ihren Versicherungsschutz? |
|
| |
|
Info
Endalter
Sie können verschiedene Zeitpunkte wählen zu denen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung endet.
65 Jahre
Dies ist das Alter zu welchem die Altersversorgung greift. Dieses endalter ermöglicht einen nahtlosen Übergang in die Altersrente. Da ein großer Teil der Berufsunfähigkeitsfälle in hohem Alter auftreten, ist diese Lösung bis zu 30% teurer.
62 Jahre
Mit 62 Jahren können Sie in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Sie erhalten zwar eine erheblich geringere Altersrente, aber der Übergang ist ebenfalls nahtlos.
60 Jahre
Mit 60 Jahren erhalten Sie einen hervoragend preiswerten Beitrag, aber: Bis zur Rente muß die Zeit überbrückt werden. Wenn Sie das Endalter 60 jahre wählen sollten Sie Ihre Rente ein wenig höher wählen, damit Sie ggf. ein bißchen sparen können, um später die verbleibende Zeit zu füllen.
55 Jahre
Mit diesem Endalter ist für Beamte bereits der größte Teil Ihrer Pension gesichert und Sie können in Frührente gehen.
anderes Endalter
Wir bieten Ihnen grundsätzlich jedes Endalter an und berechnen Ihnen spezielle Varianten gerne. ACHTUNG! Viele Kunden wählen als Endalter 45 Jahre oder 50 Jahre da ihre persönliche Lebensplanung ein früheres aussteigen aus dem beruflichen Leben anstrebt, aber: Wenn der Berufsunfähigkeitsfall früh eintritt, geht die Planung wegen des fehlendes Einkommen nur selten auf. Sie fallen dann in die Altersarmut. Wählen Sie immer ein Endalter zu dem Ihre Altersrente auf jeden Fall zur Verfügung steht!
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine Beiträge an Ihre Rentenanstalt mehr gezahlt weren. Eine Altersrente zum Endalter Ihrer Versicherung können Sie dann nur erwarten, wenn Sie parallel für Ihre Rente gespart haben. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne!
|
| |
|
| Welche monatliche Rentenhöhe wünschen Sie? |
Euro |
| |
|
Info
Rentenhöhe
Wieviel Rente braucht man? Einige Experten raten zu 70% des bisherigen Nettoeinkommens.
Besser ist jedoch folgende Methode:
-
Schreiben Sie sich einmal in Ruhe auf, welche monatlichen festen Kosten Sie haben.
-
Streichen Sie dann alle Kosten aus dieser Liste heraus, die bei einer Berufsaufgabe entfielen. Selbständige streichen also beispielsweise die Miet- und Personalkosten Ihres Betriebes. Angestellte die Kosten des täglichen Arbeitsweges.
-
Reduzieren Sie die sich ergebende Summe um den Betrag der Ihnen aus anderen Einkunftsquellen auf jeden Fall zur Verfügung stünde. Beispielsweise Mieteinahmen oder eine andere bestehende Berufsunfähigkeitsabsicherung.
-
Addieren Sie nun für jede durch Sie zu versorgende Person mindestens 300 Euro hinzu. Dieser betrag dient zur Deckung von Lebensmitteln, Kleidung etc. Wenn Ihr Lebensstandard hoch ist können Sie diesen Betrag selbstverständlich nach eigenem Ermessen anheben.
-
Addieren Sie ggf. folgende Kostenquellen hinzu:
- Ansparung für Ausbildungsmaßnahmen - wenn Sie Kinder haben möchten diese vielleicht studieren oder es fallen andere außergewöhnliche finanzielle Belastungen an. Auch dies sollten Sie gemäß Ihrer Wünsche berücksichtigen.
- Rente - wenn Sie sich bisher zu großen Teilen auf gesetzliche Rententräger (Verworgungswerk, BfA etc.) verlassen haben, geht dies nun nicht mehr: Ihr arbeitgeber zahlt nichts mehr für Sie ein und auch Ihr regelmäßiger Beitrag an Versrogungswrk oder BfA entfällt ersatzlos. Dies bedeutet, dass Ihre altersrente ebenfalls wegfällt! Sie müssen daher eine eigene Rente ansparen. Falls Sie bereits regelmäßig für Ihre Rente privat sparen, dann prüfen Sie am besten, ob Sie eine Beitragsbefreiung ür den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart haben.
- Krankenversicherung - Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen hier nichts mehr dazu. Ab sofort müssen Sie sämtliche Beiträge alleine bezahlen.
Der sich ergebende Betrag aus dieser Rechnung sollte mindestens versichert werden.
Info. Beitragsbefreiung
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Grundsätzlich muß für jede Versicherung der vereinbarte Beitrag bezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits leistet.
Wer also beispielsweise eine Rente in Hohe von 2.000 Euro vereinbart, aber 100 Euro Beitrag zu zahlen hätte, der erhielte sofort eine um den Beitrag reduzierte Versorgung in Höhe von 1.900,- Euro.
Um diesen "Pferdefuss" zu vermeiden gibt es dass Instrument der Beitragsbefreiung. Diese Regelung erhöht Ihre Rente intern immer exakt um den Beitragsaufwand, so dass Sie exakt die versicherte Rente erhalten.
Natürlich könnte man auch einfach die versicherte Rente erhöhen, dies wäre aber für Sie als Versicherungskunden teurer, denn bei der Beitragsbefreiung kann der Versicherer seinen Aufwand geringer bemessen in dem er Verwaltungskosten oder Überschüsse bereits vorab intern verrechnet.
Die Beitragsbefreiung empfehlen wir Ihnen daher grundsätzlich für jede Berufsunfähigkeitsversicherung und -soweit gesundheitlich und konzeptionell möglich- auch für jeden Sparvertrag für Altervorsorge oder Vermögensaufbau.
|
| |
|
|
|
| |
|
| |
|