Privat-Haftpflicht  
 
Titel
   
Vorname / Nachname
   
Straße
   
PLZ / Ort
   
Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
   
Beruf
   
Tel.-Nummer
   
gewünschter Versicherungsbeginn (tt.mm.jjjj)
   
Für welchen Personenkreis wünschen Sie Versicherungsschutz?
   
Info

Personenkreis

Familie:
Zum versicherten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Ehegatte und die minderjährigen Kinder. Hierbei ist es egal, ob es sich
um die leiblichen Kinder oder um Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Jedoch endet der Versicherungsschutz für Ihre Kinder, wenn diese heiraten,
einen eigenen Hausstand gründen oder die Volljährigkeit erreichen. Wenn Ihr unverheiratetes Kind sich jedoch noch in der Schul- oder unmittelbar daran
anknüpfenden Berufsausbildung befindet, bleibt der Versicherungsschutz über die Privat Haftpflicht-Versicherung der Eltern auch weiterhin bestehen. Der
Versicherungsschutz endet normalerweise mit dem Abschluss der Ausbildung, der Lehre oder des Studiums. Wenn jedoch dem Studium eine oftmals not-
wendige Lehre vorangeht oder ein weiteres Studium folgt, wird dieses noch von der Versicherung abgedeckt.

Der Versicherungsschutz endet für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter mit dem 1. Staatsexamen. Während des Grundwehr- oder Zivildienstes Ihres
Sohnes vor, nach oder während der Berufsausbildung, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt auch für die Wartezeit auf ein Studium oder die
Zeit der Suche nach einer Lehrstelle.

Der Versicherungsschutz endet allerdings bei den meisten Versicherern spätestens ab einem bestimmten Alter (oft 25 - 30 Jahre). Hier gibt es jedoch keine
einheitliche Regelung.

Single:
Nur der Versicherungsnehmer selbst ist versichert.

Senior:
Es gilt das gleiche wie bei dem Single-Personenkreis, jedoch bieten einige Versicherer besondere Konditionen an für Senioren.

Achtung
Bitte beachten Sie auch folgendes:

Wenn Sie eine Familie besitzen, jedoch mit Ihrem Lebenspartner in einer unehelichen, häuslichen Gemeinschaft zusammen leben, dann geben Sie den
Namen Ihres Lebenspartners umbedingt mit an.

   
Vertragslaufzeit
   
Welche Deckungssumme für Personen- & Sachschäden wünschen Sie mindestens?
   
Wünschen Sie den Einschluss der Ersatzpflicht für deliktunfähige Kinder?
   
Info

Ersatzpflicht für deliktunfähige Kinder

Der Einschluss einer Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder bedeutet, dass Ihre Privathaftpflicht-Versicherung auch für den Schaden aufkommt, den
Ihre noch deliktunfähigen Kinder, also Kinder unter 7 Jahren, verursachen.

Entsteht z.B. durch einen Fußball ein Schaden an der Fensterscheibe Ihres Nachbarn, ist Ihr Kind für diesen Schaden nicht haftbar zu machen. Zum Wohle
der Nachbarschaft wird man jedoch die Scheibe aus der eigenen Tasche ersetzen wollen. Ihr Nachbar hat rechtlich keinen Anspruch auf Schadensersatz,
jedoch wird Ihr Nachbarschaftsverhältnis mit Sicherheit nachhaltig beeinträchtigt sein, wenn Ihr Nachbar auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Der Einschluss einer Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder ist daher absolut ratsam.

Achtung
Die Leistung dieser Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder ist summenmäßig begrenzt und kommt auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe für den
Schaden auf.

   
Wünschen Sie den Einschluss einer Ausfalldeckung?
   
Info

Ausfalldeckung

Der Einschluss einer Ausfalldeckung gibt Ihnen eine Absicherung, dass Sie den Ihnen entstandenen Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der
Verursacher nicht zahlt, weil er keine Privathaftpflicht-Versicherung besitzt und zudem über keine finanziellen Mittel verfügt Ihnen den Schaden zu er-
setzen. Jeder Dritte Ihrer Mitbürger besitzt keine Privathaftpflicht-Versicherung.

Ein solcher Schaden kann Ihnen zu jeder Zeit entstehen, z.B: wenn Sie auf dem Gehweg von einem Jugendlichen auf Rollerblades angefahren werden.
Sie stürzen unglücklich zu Boden und ziehen sich Verletzungen zu, die ambulant behandelt werden müssen und unter Umständen Rehabilitations-
maßnahmen nach sich ziehen. Als wenn dies nicht schon schlimm genug wäre, müssen Sie feststellen, dass die Eltern des Jugendlichen keine Privat-
haftpflicht-Versicherung besitzen und zudem nicht über das Geld verfügen, um den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzen.

Jetzt würde Ihre Privathaftpflicht-Versicherung mit dem Einschluss einer Ausfalldeckung für den Schaden eintreten. Der Einschluss einer Ausfalldeckung
ist auf jeden Fall eine Überlegung Wert.


Achtung
Die Ausfalldeckung tritt jedoch nicht für den Schaden ein, wenn:
  • der Verursacher dafür nicht haftbar gemacht werden kann

  • ein solcher Schaden generell nicht von einer Privathaftpflichtversicherung, sondern einer anderen Versicherung beglichen wird

  • der Verursacher eine Privathaftpflicht-Versicherung besitzt

  • der Verursacher unbekannt ist

  • der Schaden durch eine Straftat entstanden ist

  • gegen den Verursacher noch kein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel erwirkt wurde

  • und eine sinnvolle Zwangsvollstreckung erfolgreich war
    Die Höhe der Ausfalldeckung ist summenmäßig begrenzt.

   
Vorversicherung soweit vorhanden*:
   
Angaben zu bisherigen Schäden in der Privathaftpflichtversicherung soweit vorhanden (Schadenhöhe, Datum, Art des Schadens)
   
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihres Auftrags nur mit Zustimmung zum Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Bankverbindung an.
   
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